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Hinweis zum Geldwäschegesetz
Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz
(GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG. Seit einigen Jahren
gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist
unser Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität
des Kunden festzustellen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis,
dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung
zu erheben haben. Dies erfolgt mittels einer Kopie Ihres Personalausweises.
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Wir bitten
um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der
Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen. Weitere Informationen entnehmen
Sie bitte dem nachfolgenden Informationsflyer des IVD!
Ein wichtiger Hinweis des Immobilienverbandes
IVD:
Wir empfehlen Ihnen, den Maklervertrag mit Ihrem Immobilienmakler immer
schriftlich abzuschließen. In diesem Vertrag sollten Sie im Original
ergänzen, dass Sie Ihren Personalausweis bei Abschluss des Maklervertrages
vorgelegt haben und der Immobilienmakler davon eine Kopie gefertigt und
zu seinen Akten genommen hat.
Immobilienverband Deutschland IVD
Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen
e.V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin, Tel. (030) 2 75 72 60, Fax (030)
27 57 26 49, info@ivd.net, www.ivd.net. Helfen Sie dem Immobilienmakler
dabei, seine gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu
erfüllen, und legen Sie Ihren Personalausweis bei Abschluss des Maklervertrages
oder bei dem Termin im Büro des Immobilienmaklers vor.
Immobilienverband IVD
„Wenn der Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis
fragt...“
Hier ist Immobilienkompetenz zu Hause. Sie sind an dem Kauf einer Immobilie
interessiert und arbeiten mit einem Immobilienmakler zusammen? Nun wundern
Sie sich, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt?
Sollten Sie bei der Immobiliensuche in diese Situation kommen, dann hat
Ihr Immobilienmakler ALLES richtig gemacht. Nach dem Geldwäschegesetz
müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen.
Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder
schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet,
dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer
Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten.
Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im
eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei
allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Damit
Sie einen Überblick über die Pflichten der Immobilienmakler
nach dem Geldwäschegesetz bekommen, hat der Immobilienverband IVD
diese Informationen zusammengestellt.
Das Geldwäschegesetz sieht vor:
» Der Vertragspartner ist zu identifizieren (Kenne deinen Kunden
– Know-Your-Customer-Prinzip)
» Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis –
bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister
» Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift,
Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken
» Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer,
Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des
gesetzlichen Vertreters vermerkt Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler
verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen
» Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises oder des Handelsregisterauszuges
ist in jedem Fall ausreichend
» Es sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen
» Es ist abzuklären, ob der Kunde für sich oder für
einen Dritten handelt
» Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind fünf Jahre vom
Immobilienmakler aufzubewahren
» Die Geschäftsbeziehung selbst sowie die im Verlauf durchgeführten
Transaktionen (insbesondere Zahlungsflüsse) sind vom Immobilienmakler
kontinuierlich zu überwachen.
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