![]() |
Makleralleinauftrag
|
|
Warum ist der Makleralleinauftrag
so wichtig? Der Makleralleinauftrag Mit einem Makleralleinauftrag wird der Makler verpflichtet, sich innerhalb der Vertragslaufzeit intensiv zu bemühen, den von Ihnen gewünschten Kauf oder Verkauf, An- oder Vermietung zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt beispielsweise, dass er auf seine Kosten eine angemessene Werbemaßnahme durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein gesamtes Fachwissen, seine Verbindungen zu Kunden und Interessenten, seine Marktkenntnisse sowie sein Wissen über die kompletten Abwicklungsmodalitäten des Immobiliengeschäfts in den Dienst des Kunden.
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Anstrengungen, um den angenommenen Auftrag voranzutreiben. Er könnte einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, nach Abschluss des Geschäftes, mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass eine von verschiedenen Maklern angebotene Immobilie "kaputt geboten" wird. So ist es immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil gleicher Zeitungen mehrfach präsentiert wird – manchmal sogar mit unterschiedlichsten Preisen. Dies lässt weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
|
||
|
Gesetzliche
Grundlagen
|
BIK Bongartz Immobilien Kreuzau Inhaberin: Britta Bongartz Telefon: +49 (0)2427 909117 Mobil: +49 (0)179 9475211 |
|
© designed and developed by Brainstormdesigner 2004 |